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Kids & Teens - Vorsorge
Ihr Kind wird immer älter und selbstständiger. Sie können es nicht mehr rund um die Uhr beschützen. Und wenn etwas passiert? Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen für eine optimale Versorgung nicht aus. Auch die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen in der Schule und auf direkten Wegen hin und zurück. Aber die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit und zu Hause. Deshalb muss der Versicherungsschutz für Ihr Kind gezielt ergänzt werden.
 
Was ist das Besondere an diesem Tarif?
Mit der Schulunfähigkeits-Versicherung sichern Sie bereits ab dem Schulalter die finanzielle Zukunft Ihres Schützlings: Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen - unabhängig von den Ursachen - für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande, weiter als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, springt die Versicherung ein und zahlt die festgelegte Rente. Mit dieser Rente können Sie dann zum Bespiel einen Privatlehrer bezahlen oder den eigenen Einkommensverlust ausgleichen, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um Ihr Kind zu kümmern. Zum Ende der Schulzeit wandelt sich die Schulunfähigkeits-Versicherung automatisch in eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit. Startet Ihr Nachwuchs jetzt in die Berufsausbildung oder ins Berufsleben, kann der Schutz ohne Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgebaut werden.
 
Details zum Tarif
  • Finanzieller Schutz schon ab dem Alter 5 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr kann das versicherte Kind kann den Vertrag übernehmen.
  • Garantierte Rente bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Monatsrenten bis zu 1.000 EUR sind versicherbar
  • Sehr geringe Beiträge durch niedriges Eintrittsalter und Einordnung in eine günstige Berufsgruppe
  • Bei Schulunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können Sie mit folgenden Leistungen rechnen: Garantierte Rente plus Fondsguthaben als Sofortauszahlung, als zusätzliche Rente oder als Auszahlung bei Vertragsablauf inklusive möglicher Wertsteigerungen. Eine Beleihung des Vertrages kann bei Bedarf beantragt werden. Im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt. Bei Ablauf erhalten Sie das Fondsguthaben als Auszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Altersrente

 
Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung
Die Umstellung auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ist ab einem Alter von 14 Jahre möglich (sofern noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt). Ob Standard oder Comfort-Variante liegt bei Ihnen. Der Beitrag wird zu diesem Zeitpunkt der dann gültigen Berufsgruppe angepaßt, wobei vorhandene Werte der Versicherung angerechnet werden.
  • Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Versicherung (Standard-Variante): Bis 250 EUR zusätzliche Monatsrente ohne Gesundheitsfragen. Bis 500 EUR zusätzliche Monatsrente mit vereinfachten Gesundheitsfragen.
  • Auch die Umstellung auf eine Comfort-Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich: Erhöhung um 500 EUR Monatsrente ohne Gesundheitsfragen. Um 750 EUR mit vereinfachten Gesundheitsfragen ab Beginn vereinbar.
© Sascha Wagner